Empfehlungen für das Betreiben eines Bericht- und Lernsystems (CIRS)

Die Stiftung Patientensicherheit Schweiz hat Empfehlungen für das Betreiben eines Bericht- und Lernsystems (CIRS) formuliert. Anlass dafür war die CIRRNET-Tagung zum Thema Vertraulichkeitsschutz von Mitarbeitenden im Gesundheitswesen zum freiwilligen Melden von Beinahe-Zwischenfällen.

Die Stiftung Patientensicherheit Schweiz hat eine CIRRNET-Tagung über das Spannungsfeld zwischen dem Vertraulichkeitsschutz von Mitarbeitenden im Gesundheitswesen bei freiwilligen Meldungen von Beinahe-Zwischenfällen in der Behandlung einerseits und der Strafverfolgung andererseits durchgeführt. Der Bundesgerichtsentscheid BGer 1B_289/2016 zeigte auf, dass die Staatsanwaltschaft im Rahmen einer Schadensfallbearbeitung Einblick in das CIRS-System des betroffenen Spitals haben kann. In diesem Fall erhielt die Tessiner Staatsanwaltschaft jedoch keine weiteren Informationen zur Klärung des Falles als diejenigen, die bereits in der Krankheitsgeschichte des Patienten dokumentiert waren.

Vertrauen zentral für die Nutzung von CIRS
Das Bericht- und Lernsystem (CIRS) dient den Spitälern als Qualitätsmanagementinstrument um Lern- und Verbesserungschance aus Beinahe-Zwischenfällen abzuleiten, weshalb eine zusätzliche Dokumentation im CIRS sinnvoll und nützlich ist. Zentrale Voraussetzung dafür, dass Mitarbeitende das CIRS überhaupt nutzen, ist Vertrauen. Vertrauen darin, dass die Meldungen nur für Lern- und Verbesserungszwecke genutzt werden. In letzter Zeit und durch den beschriebenen Bundesgerichtsentscheid stieg die Verunsicherung, ob der Schutz wirklich gegeben ist. Mitarbeitende in den Spitälern befürchteten, dass ihre Meldungen ihnen selber, ihren Kollegen oder der Organisation, in der sie arbeiten, schaden könnten. Der Fall zeigt jedoch auch, dass durch die CIRS-Dokumentationen keine weiteren Erkenntnisse gezogen werden können, da die Mitarbeitenden in den Spitäler alle relevanten Informationen in der Patientenakte sowieso dokumentieren müssen.

Die Stiftung Patientensicherheit Schweiz hat deshalb im Nachgang an die Tagung Empfehlungen für das Betreiben eines Berichts- und Lernsystems (CIRS) formuliert. So sollten unter anderem Fälle mit Schaden und/oder Schadenspotenzial nicht im Bericht- und Lernsystem gemeldet werden, sondern in einem entsprechenden separaten System für Schadensfälle dokumentiert werden.

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